1850: Frühe, mit Marken frankierte Auslandspost beschäftigt die Philatelisten seit den letzten 20 bis 30 Jahren in zunehmendem Maße. Für die Sammler von Bayern, Preußen und Württemberg ließen sich dabei einige interessante Entdeckungen machen und Belege neu interpretieren. Für Hannover kamen bislang nur wenige Belege als echte frühe Auslandspost in Frage, hauptsächlich aus zwei Korrespondenzen nach Frankreich und dem Fürstentum Moldau stammend. Dabei beginnen jene Korrespondenzen erst Ende 1851, zu einer Zeit als Hannover schon mehrere Monate im Deutsch-Österreichischen Postverein DÖPV Mitglied war. Nachdem in Bayern bereits 1849 die ersten Postwertzeichen erschienen, Sachsen im Sommer 1850 immerhin eine Drucksachen-Marke herausgab, verausgabten Preußen und Holstein als Mitglieder des DÖPV zum 15.11.1850 zeitgleich ihre ersten Marken. Nur zwei Wochen später folgte bereits Hannover zum 30. November 1851 mit seiner einzelnen ersten Marke. Diese war aber ausschließlich nur zur Inlandsverwendung gedacht, außerdem Hannover noch absehbar nicht Mitglied des DÖPV.
Deswegen beschäftigen sich alle Studien und Veröffentlichungen der frühen, mit Marken frankierten Auslandspost von Hannover erst mit dieser Materie ab dem Zeitpunkt, an dem Hannover Mitglied im DÖPV wurde, dem 01. Juni 1851. Da die später für den DÖPV gedachten Marken in Thaler-Währung erst Mitte Juli 1851 verausgabt wurden, ergaben sich sehr seltene Interims-Verwendungen der ersten zwei Marken in Gute Groschen (auf blaugrau bzw. auf graugrün) in den DÖPV. Diese Verwendungen sind regelmäßig überfrankiert für die Distanz bis 10 Meilen (1 Ggr wertete 1,25 Sgr) oder unterfrankiert, wenn als Solofrankatur für Strecken über 20 Meilen verwendet.
Eine Verwendung von Hannovers Nr. 1 vor dem Eintritt in den DÖPV und somit in alle anderen Staaten als echte Auslandspost geltend, war bislang nicht bekannt, hätte ansonsten in der Präsentation eines eigenen Kapitels bedurft. Nun können gleich zwei Belege der Nummer 1 als Auslandspost gezeigt werden,- und beide Belege haben noch eine weitere Gemeinsamkeit: Die Stadt Lüneburg!
Dieses leitet über zu der Frage:
„Was war los in Lüneburg“?
Es ist die Wichtigkeit der Existenz gleich zweier Briefe und der Bedeutung, welche diese Briefe eigentlich nur als Paar erlangen können, zu betonen. Beide Briefe zeigen die gleiche postalische Behandlung aus der gleichen Stadt in dem Zeitraum, als Hannover noch nicht dem DÖPV beigetreten war, aber immerhin mit zeitlichem Abstand von genau vier Monaten zwischen den beiden Belegen. Also besteht keine einmalige postalische Zufallsbehandlung, sondern sogar „System“ dahinter. Der eindeutig datierte Briefinhalt mit der Beschreibung vom damals aktuellem Zeitgeschehen lässt die Bedeutung des zweiten Briefes an sich, aber besonders in der Kombination beider Briefe nochmals steigen.
Beide Briefe stellen Sonderfälle dar, welche bislang durch keine Veröffentlichungen erklärt werden können. In der Literatur wird immer nur von Auslandsbriefen ab dem 01. Juni 1851 – dem offiziellen Beitrittsdatum Hannovers zum DÖPV – ausgegangen. Kein Autor nahm bislang an (oder wagte davon zu träumen), dass auch frühere markenfrankierte (und postalisch so akzeptierte!) Briefe von Hannover ins Ausland existieren. Und doch muss es eindeutige Vorschriften gegeben haben:
Für den Brief nach Brunsbüttel vom 18.05.1851 stellt die „2“ in blauer Tinte gemäß dem Attest Berger BPP die 2 Schillinge von Hamburg nach Brunsbüttel dar und wurde von der Post in Holstein vom Empfänger erhoben. Die gleiche Behandlung erfolgte zweifellos bei der Teilfrankatur bis Landesgrenze beim früheren Brief vom 18.01.1851. Ebenso verhält es sich mit den in Rötel angezeigten Inlandsgebühren von einem Gute Groschen, welcher jeweils durch die Inlandsmarke verklebt wurde. Der Vermerk „frei Hbg.“ ist beim Brief vom Mai 1851 kalligrapisch eindeutig vom Absender stammend, beim Brief vom Januar 1851 vermutlich ebenso, auch aufgrund der T
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